Ab einem bestimmten Alter wird klar: Die Sicherung des Lebens, das man sich entweder gewohnt oder halt während vielen Arbeitsjahren mehr oder weniger hart aufgebaut hat, kann ganz schön ins Geld gehen. Dazu folgendes Beispiel aus dem Bereich Gesundheit: Bei Pflegekosten von bis zu 10'000 Franken pro Monat fürchten zwei im Mittelland wohnhafte Senioren, zunehmend um ihr Erspartes und Vermögen – und mit ihnen auch ihre beiden Kinder. Ihre grosse Frage: Was passiert, wenn das Einkommen die Pflegekosten nicht mehr deckt?
Pflegekosten fressen das Vermögen weg
Zum Glück muss man in der Schweiz nicht vermögend sein, um gut gepflegt und versorgt zu werden. Dieser Tatsache zum Trotz ist es völlig verständlich, dass sich in Anbetracht der hohen Pflegekosten viele Menschen im Land Sorgen um die Finanzierung der Pflege und auch um ihr Vermögen machen. Denn wenn eine Person mal auf Pflege angewiesen ist, können sich die Pflegekosten für zu Hause oder auch in einem Alters- oder Pflegeheim rasch auf mehrere zehntausend Franken jährlich summieren – mehr, als in den meisten Fällen als Einkommen vorhanden ist.
Finanziert wird die Pflege durch die Betroffenen selbst; konkret: mit ihren AHV- und Pensionskassen-Renten sowie durch die Krankenkassen. Sollten diese Gelder nicht ausreichen, können zudem Hilflosenentschädigungen zur AHV/IV sowie Ergänzungsleistungen beantragt werden. Doch bevor von dieser Seite her Zahlungen fliessen, wird zuerst das Vermögen der Seniorinnen und Senioren angezapft.
Steht allen zu: Vermögensfreibetrag
Jeder Person, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, steht ein sogenannter Vermögensfreibetrag zu. Für Alleinstehende liegt dieser aktuell bei 37'500 Franken, für Ehepaare beträgt er 60'000 Franken. Übersteigt das Vermögen diesen Freibetrag, wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahmen angerechnet – man spricht vom «Vermögensverzehr».
Besteht das Vermögen in Form einer Liegenschaft, ist der Besitz des Eigenheims bei pflegebedürftigen Personen bis zu einem Betrag von 300'000 Franken geschützt. Das heisst, dass Ergänzungsleistungen in Anspruch genommen werden können, solange das Wohneigentumsvermögen den Freibetrag von 300'000 Franken nicht übersteigt.
Schenkungen und Vorerbe
Wenn höhere Vermögenswerte da sind, wird im Alter oft und gerne darüber nachgedacht, das Geld den Nachkommen zu vermachen und es so vor dem Zugriff für die Begleichung der Pflegekosten zu schützen. Das ist allerdings nur in den seltensten Fällen möglich. Die Schenkung oder ein Erbvorbezug muss bereits eine längere Zeit zurückliegen, da sie von den Behörden sonst als freiwillige Vermögensverzichte behandelt und angerechnet werden. Zum Vermögen zählen also auch das verschenkte Vermögen sowie darauf berechnete hypothetische Zinsen, abzüglich 10‘000 Franken pro Jahr seit dem Verzichtszeitpunkt.
In der Praxis werden Nachkommen nur selten zur Kasse gebeten
Befürchtungen, wonach die Nachkommen für die Pflegekosten der zu pflegenden Person aufkommen müssen, sind nicht unbegründet. Allerdings geschieht dies in der Praxis nur selten und auch dann nur, wenn die Kinder in komfortablen Vermögensverhältnissen leben. Reichen aber alle Renteneinkünfte nicht aus, ist das Vermögen aufgebracht und fallen die Ergänzungsleistungen entweder zu tief aus oder werden gar nicht erst erstattet, prüft das Sozialamt jeweils, ob sich die Nachkommen der pflegebedürftigen Person an den Kosten beteiligen können.
Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe soll die sogenannte Verwandtenunterstützungspflicht aber nur dann näher geprüft werden, wenn alleinstehende Nachkommen ein jährliches steuerbares Einkommen von 120'000 Franken erzielen, bei Verheirateten gilt ein Betrag von 180'000 Franken. Pro Minderjährigem oder sich in Ausbildung befindlichem Kind erfolgt auf diesen Beträgen ein Zuschlag von 20'000 Franken. Und auch das Vermögen der Nachkommen wird erst angetastet, wenn es 250'000 Franken bei einer alleinstehenden Person übersteigt (Verheiratete 500'000 Franken/Zuschlag pro Kind 40'000 Franken).
Fazit
Für uns RAUMPIONIERE ist klar: Wir Menschen werden immer älter. Und damit man den wohlverdienten Ruhestand auch wirklich in vollen Zügen geniessen kann, lohnt es sich, sich möglichst früh zu informieren – und insbesondere möglichst frühzeitig zu klären, wie sich eine allfällig notwendig werdende Pflege denn finanzieren lässt. Mit unserem grossen Know-how rund um Immobilien stehen wir Ihnen immer dann gerne zur Seite, wenn es für Sie darum geht, Ihr Vermögen auch mithilfe von Immobilien zu sichern. Kommen Sie auf uns zu – wir freuen uns!